In der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen stehen wir Ihnen bei Ihrer Niederlassung mit Rat & Tat zur Seite. Hier Antworten auf die häufigsten Fragen:
"Bringt mir eine eigene Praxis wirklich konkrete Vorteile?"
Klares ja! Sogar einige, nicht nur gegenüber einer Klinikanstellung:
selbstbestimmt mit Einkommen eines Chefarztes
enges Arzt-Patienten-Verhältnis
freie Wahl des Leistungsspektrums
keine Wochenend- & Nachtdienste durch ärztliche Bereitschaftszentrale
keine Schicht-Arbeit
Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit bei Kooperationspartnern und Mitarbeitern
wirtschaftliche Unabhängigkeit
freie Urlaubswahl
Planungsicherheit für das Privatleben
"Welche Vorteile habe ich in Herrstein-Rhaunen gegenüber anderen Regionen?"
Da können wir punkten: nicht nur mit unserer schönen Heimat, sondern auch mit besten Rahmenbedingungen und Netzwerk für Ihren Beruf und Familienleben:
professioneller Beratung zur Niederlassung
Hilfe bei Förderung, zb in Zusammenarbeit mit der KV-RLP
Job-Vermittlung für Partner
VIP-Immobilienservice
Familien-Service für Kinderbetreuung, Schulen, Vereine etc
Sprechen Sie mit uns direkt über Ihre Vorstellungen!
"Könnte ich als niedergelassener Arzt auch eine Nebentätigkeit ausüben?"
Ja, gar kein Problem: zum Beispiel in einer anderen Praxis, in einem Krankenhaus oder in einer Beratungsstelle. Als Selbstständiger mit einem vollen Versorgungsauftrag und eigener Praxis können Sie als Angestellter bis zu 13 Stunden wöchentlich nebenberuflich tätig sein (bei 50% Versorgungsauftrag bis 26 Stunden)
"Wieviel Bürokratie kommt bei einer Niederlassung auf mich zu?"
Ganz ohne geht es natürlich nicht. Ein qualifizierter Steuerberater und regelmäßige betriebswirtschaftliche Kennzahlen sind selbstverständlich wichtig. Aber insgesamt verbringen niedergelassene Ärzte mehr als drei Viertel ihrer Zeit mit ihrer Hauptaufgabe: der Betreuung und Behandlung von Patienten.
"Kann ich mich in der VG Herrstein-Rhaunen als Arzt niederlassen, wenn ich im Ausland praktiziert und dort meine Qualifikationen erworben habe?"
Sehr gerne, doch falls Sie noch keine Berufserlaubnis nach deutschem Recht besitzen, müssen Sie diese erst erwerben - dabei können wir auch unterstützen. Für die Beantragung wenden Sie sich an das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Liegt Ihnen die Berufserlaubnis bereits vor, können Sie sich quasi sofort hier niederlassen.
"Wer unterstützt mich ich in Sachen Praxis und Räumlichkeiten?"
Auch da stehen wir Ihnen in allen Phasen der Umsetzung zur Seite: übernehmen Sie zb eine Praxis, gilt der Bestandsschutz. Das bedeutet, dass alles so bleiben kann, wie es ist, so lange Sie nichts verändern. Für alle anderen Fälle sind wir Berater, schnüren ein individuelles Informationspaket mit allen wichtigen Vorgaben und helfen bei der Umsetzung.
"An wen wende ich mich bei Fragen im Praxisalltag?"
Gerne jederzeit an uns - aber in den ersten zwei Jahren der Niederlassung steht Ihnen auch zu allen Fragen ein Praxislotse der KV RLP zur Verfügung – Ihr persönlicher Betreuer auf Gebieten wie Abrechnung, Vergütung, Verordnung oder Qualitätssicherung. Zusätzlich bietet die KV RLP auch ein weiterführendes Beratungs- und Seminarangebot.
Unser Tip: Nutzen Sie diesen Service auch schon vor der Niederlassung: zum Beispiel für den Businessplan zur Praxisfinanzierung
"Was, wenn ich eine Familie plane?"
Als niedergelassene Ärztin können Sie insgesamt 36 Monate lang in Elternzeit gehen. Dabei müssen Sie diese nicht unbedingt zusammenhängend nehmen, sondern können staffeln – unabhängig vom Alter des Kindes; erst nach dem 18. Lebensjahr verfällt der Anspruch. Direkt nach der Geburt können Sie sich bis zu einem Jahr lang in Ihrer Praxis vertreten lassen.
Ihre Zulassung kann in der Elternzeit ruhen. Auch nur für 50% – in diesem Fall muss die Praxis dann nur zehn statt der vorgeschriebenen 20 Sprechstunden in der Woche anbieten. In der Erziehungszeit können Sie außerdem einen Entlastungsassistenten beantragen, der insgesamt bis zu 36 Monate lang einen Teil der Aufgaben übernimmt. Ihren Wiedereinstieg gestalten Sie also individuell, ohne dass die Auszeit zur Karrierebremse wird. Übrigens gilt dies alles auch für Väter als niedergelassene Ärzte.
"Muss ich in der Nähe meiner Praxis wohnen?"
Auch wenn wir finden, daß "Landleben rockt", es hier besonders schön ist und wir leidenschaftliche Fans unserer Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen sind: nein, Sie dürfen Ihren Wohnsitz frei wählen - eine „Residenzpflicht“ gibt es bei uns nicht.
Noch Fragen?
Wenden Sie sich am Besten direkt an mich:
Maren-Hoffmann-Schmidt, Ihre Ansprechpartnerin in der VG Herrstein-Rhaunen.
Hotline: 06785 79 1108
Unterhalten wir uns doch einmal unverbindlich über Ihre Vorstellungen und erarbeiten gemeinsam ein massgeschneidertes Modell.
Wir würden uns freuen, Sie für unsere Verbandsgemeinde zu begeistern!
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