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Eigene Arztpraxis oder Übernahme? Hier bis zu 50.000 € Förderung!

Aktualisiert: 23. Jan. 2024

Es hat sich ja schon rumgesprochen: die Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen bietet ein attraktives Gesamtpaket für Ärzte, um auch in Zukunft für alle Generationen die hochwertige medizinische Versorgung vor Ort zu gewährleisten. Nun wurde im Verbandsgemeinderat ein weiterer grosser Schritt beschlossen: Finanzielle Hilfen zur Neuansiedlung, Übernahme einer Praxis oder Anstellung eines Arztes von bis zu 50.000 Euro!

Bürgermeister Uwe Weber: „Wir haben schon einiges erfolgreich in die Wege geleitet - jetzt wollen wir ein weiteres Zeichen setzen, nicht nur reden. Denn man muß heute als Verwaltung aktiv die Ärztinnen und Ärzte mit aller Kraft unterstützen!“

Durch diesen wirtschaftlichen Anreiz soll die Neugründung oder Übernahme einer haus- oder fachärztliche Praxis noch attraktiver werden. Ebenso Neueinstellungen von Ärztinnen und Ärzten durch diese finanzielle Förderung verstärkt.

Maren Hoffmann-Schmidt begleitet von Anfang an die Massnahmen als Ansprechpartnerin vor Ort: "Uns war immer klar: Es gibt keine einfache Lösung, um Ärzte für den ländlichen Raum zu begeistern. Deshalb haben wir über die Jahre ein umfassendes Paket geschnürt, das immer weiter ausgebaut wird. Letztlich entscheidend für den Erfolg ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren - und da sind wir inzwischen schon ganz gut aufgestellt."

Die Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen hat also in jeder Hinsicht für Ärzte und Ärztinnen einiges zu bieten: jetzt kommt als Extra noch die finanzielle Förderung dazu!

Wenn Sie eine haus- oder fachärztliche Praxis in der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen übernehmen oder neu gründen wollen, können Sie finanzielle Unterstützung erhalten, wenn folgendes erfüllt ist:

  • Sie müssen ab dem 01.01.2023 eine vertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet erhalten haben.

  • Sie müssen einen unbesetzten Vertragsarzt-Sitz einnehmen, der sich aus den Bedarfsplänen der KV RLP ergibt.

  • Sie müssen sich verpflichten, innerhalb von sechs Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung eine vertragsärztliche Tätigkeit im Fördergebiet aufzunehmen.

  • Sie müssen sich verpflichten, für zehn Jahre als Hausärztin/Hausarzt oder Fachärztin/Facharzt mit vertragsärztlicher Zulassung der KV RLP im Fördergebiet tätig zu sein.

  • Die Förderung beträgt bis zu 50.000 € und kann als einmalige Zuwendung oder als jährliche Raten von maximal 5.000 € über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren ausgezahlt werden. Bei anteiligem Versorgungsauftrag erfolgt eine entsprechende anteilige Förderung.

  • Die Förderung wird anteilig gewährt, wenn die Ärztin oder der Arzt lediglich einen Teilversorgungsauftrag hat.

  • Die Förderung gilt nicht für Zahnärztinnen/Zahnärzte, Medizinerinnen/Mediziner der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Apothekerinnen/Apotheker, Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker, Ausübende von Heilhilfsberufen sowie Tiermedizinerinnen/Tiermedizinern

  • es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung

Und es geht noch mehr: denn zu dieser Niederlassungsförderung der Verbandsgemeinde packt der Landkreis Birkenfeld noch den gleichen Betrag on top. Heißt, wenn sich ein Arzt im Gebiet der VG Herrstein-Rhaunen niederlässt, kann er 50.000€ erhalten und bekommt 50.000€ vom Kreis noch dazu: also insgesamt bis 100.000 €!

Klingt interessant?

Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und unterstützen Sie bei allen Fragen.

Wir würden uns freuen, Sie für unsere Heimat zu begeistern!


Sprechen Sie mich direkt an!

Maren Hoffmann-Schmidt

Stabsstelle Standortentwicklung

Hotline: 06785/ 79-1108


m.hoffmann-schmidt@vg-hr.de





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